Ein eingetragenes Baudenkmal bindet jede bauliche Veränderung an die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, eröffnet aber erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten. Beide Seiten gehören in die Bewertung — die Beschränkung mindert, die Abschreibungsmöglichkeit erhöht die Zahlungsbereitschaft bestimmter Käufergruppen.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Wöhrden, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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