Ein Wege-, Leitungs- oder Überbaurecht zugunsten eines Nachbarn mindert die Nutzbarkeit dauerhaft; eines zugunsten dieses Objekts kann sie erst herstellen. Beide Richtungen gehören geprüft — ein Grundstück, dessen Zufahrt nur schuldrechtlich geduldet ist, ist ein anderes als eines mit gesichertem Wegerecht.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Münster, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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