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Hochwasser und Starkregen · Leisnig

Hochwasser und Starkregen in Leisnig — was das für den Wert bedeutet

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig. Praktisch wichtiger ist die Versicherbarkeit: In den oberen Gefährdungsklassen wird Elementarschadenschutz teuer oder gar nicht angeboten, und das ist ein dauerhafter, bezifferbarer Nachteil.

§ 76 WHG (Überschwemmungsgebiete) · ZÜRS-Zonierung

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Leisnig, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Leisnig

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

BORIS-D öffnen

Häufige Fragen

Mindert hochwasser und starkregen den Wert in Leisnig immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Leisnig?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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