In festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig. Praktisch wichtiger ist die Versicherbarkeit: In den oberen Gefährdungsklassen wird Elementarschadenschutz teuer oder gar nicht angeboten, und das ist ein dauerhafter, bezifferbarer Nachteil.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Berga/Elster, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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