Die angesammelte Erhaltungsrücklage gehört wirtschaftlich zur Einheit und ist beim Kauf gesondert zu betrachten. Weit wichtiger ist die Beschlusslage: eine bereits beschlossene Sanierung begründet eine Zahlungspflicht, die den Wert unmittelbar mindert, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Traben-Trarbach, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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