Vor Verkauf, Umschuldung oder Übertragung an die nächste Generation. Wer den Wert kennt, verhandelt anders — und erkennt, wenn ein Angebot daneben liegt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
BORIS Niedersachsen öffnen