Bei vermieteten Objekten entscheidet der Ertragswert, und in ihn gehen Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer stärker ein als der Kaufpreis je Quadratmeter. Beides gehört hergeleitet.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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