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Steuerberatung · Osterholz-Scharmbeck

Immobilie bewerten lassen in Osterholz-Scharmbeck — für Steuerberatung

Zwei Hebel für Mandanten: der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG und die kürzere Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Für beide verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 27711 Osterholz-Scharmbeck

Was steuerberatung in Osterholz-Scharmbeck konkret brauchen

Bodenrichtwert für Osterholz-Scharmbeck — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Osterholz-Scharmbeck?
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand und in Anlehnung an die HOAI nach dem ermittelten Wert. Für ein Kurzgutachten ist es deutlich geringer als für ein Vollgutachten nach ImmoWertV. Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Osterholz-Scharmbeck?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Werte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist eine Rechengröße, kein Verkehrswert: er beziffert den Boden, nicht das Gebäude darauf.
Ist das Gutachten vor dem Finanzamt und vor Gericht verwendbar?
Ja. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir Gutachten, die als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und in gerichtlichen Verfahren eingereicht werden können.

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