Die Wohngebäudeversicherung rechnet mit dem gleitenden Neuwert, nicht mit dem Verkehrswert. Wer die Summe nie geprüft hat, entdeckt die Lücke im Schadensfall.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, nicht das Gebäude darauf und nicht den Zustand Ihres Objekts. In ein Gutachten geht er als eine Größe unter mehreren ein.
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