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Erbbaurecht · Berlin-West

Erbbaurecht in Berlin-West — was das für den Wert bedeutet

Beim Erbbaurecht wird das Gebäude ohne den Grund erworben; dafür läuft ein Erbbauzins, und das Recht endet zu einem festen Datum. Bewertet wird nach § 41 ImmoWertV getrennt: das Erbbaurecht und der belastete Grund. Je kürzer die Restlaufzeit, desto stärker schlägt die Entschädigungsregelung des Vertrags durch.

ErbbauRG · § 41 ImmoWertV 2021

Wie es auf den Wert wirkt

Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Berlin-West, nicht aus einer Tabelle.

Was wir dafür prüfen

Bodenrichtwert für Berlin-West

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.

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Häufige Fragen

Mindert erbbaurecht den Wert in Berlin-West immer?
Nein. Ein Merkmal wirkt über einen nachvollziehbaren Mechanismus, nicht über einen pauschalen Prozentsatz. Ob und wie stark es sich auswirkt, hängt vom konkreten Objekt und vom örtlichen Markt ab — deshalb wird es im Gutachten hergeleitet und nicht geschätzt.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Berlin-West?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern nutzt das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert beziffert den Boden, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
Reicht dafür eine Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung ja. Sobald ein Merkmal wie dieses im Spiel ist, braucht es die Unterlagen und den Ortstermin — ein Online-Rechner kennt weder Grundbuch noch Baulastenverzeichnis.

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