Anlage 2 der ImmoWertV bewertet neun Modernisierungselemente mit Punkten, von der Dacherneuerung über Fenster und Leitungen bis zur Grundrissanpassung. Aus der Summe folgt eine modifizierte Restnutzungsdauer. Das ist der methodisch saubere Weg, eine Sanierung im Wert abzubilden, statt sie zu behaupten.
Bewusst ohne Prozentangaben: die Höhe folgt aus dem konkreten Objekt und dem örtlichen Markt in Rantrum, nicht aus einer Tabelle.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht. Er beziffert den Boden nach § 196 BauGB, nicht das Gebäude und nicht dieses Merkmal.
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