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Energetischer Zustand und Energieausweis

§§ 79-88 GEG

Der Verbrauchsausweis bildet das Heizverhalten der Vornutzer ab, der Bedarfsausweis die Substanz. Für die Bewertung zählt der Bedarf, weil er unabhängig davon ist, wer zuletzt wie geheizt hat. Eine schlechte Effizienzklasse ist kein Abschlag von der Stange, sondern ein Hinweis auf konkret bezifferbaren Investitionsbedarf.

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