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Vermietet oder bezugsfrei

§§ 27-34 ImmoWertV 2021 · § 573 BGB

Bezugsfreier Wohnraum spricht Selbstnutzer an und wird im Vergleichswertverfahren gemessen; vermieteter Wohnraum spricht Anleger an und wird über den Ertrag bewertet. Liegt die Bestandsmiete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist die Differenz kein Schönheitsfehler, sondern eine kapitalisierte Wertminderung.

Wirkung auf den Wert

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Weitere Merkmale

Baujahr und AlterswertminderungRestnutzungsdauerModernisierungsgradEnergetischer Zustand und EnergieausweisSanierungsstau und aufgeschobene InstandhaltungDenkmalschutzErbbaurechtNießbrauch und WohnrechtTeilungserklärung und SondereigentumInstandhaltungsrücklage und BeschlusslageBaulastGrunddienstbarkeit und WegerechtLärmbelastungAltlasten und VerdachtsflächenHochwasser und StarkregenBarrierefreiheit
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