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Lärmbelastung

16. BImSchV · § 47c BImSchG (Lärmkartierung)

Verkehrs-, Schienen- und Gewerbelärm ist für Ballungsräume nach § 47c BImSchG kartiert und damit nachprüfbar. Für die Bewertung zählt weniger der Spitzenpegel als die Dauerbelastung am Tag und in der Nacht, und ob passive Schallschutzmaßnahmen bereits vorhanden sind.

Wirkung auf den Wert

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Weitere Merkmale

Baujahr und AlterswertminderungRestnutzungsdauerModernisierungsgradEnergetischer Zustand und EnergieausweisSanierungsstau und aufgeschobene InstandhaltungDenkmalschutzErbbaurechtNießbrauch und WohnrechtVermietet oder bezugsfreiTeilungserklärung und SondereigentumInstandhaltungsrücklage und BeschlusslageBaulastGrunddienstbarkeit und WegerechtAltlasten und VerdachtsflächenHochwasser und StarkregenBarrierefreiheit
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